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   BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93   

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BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93 (https://dejure.org/1994,1562)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 (https://dejure.org/1994,1562)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - VI ZR 238/93 (https://dejure.org/1994,1562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Sturz im Eingangsbereich eines Kaufhauses bei Regenwetter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte hinsichtlich der Auswahl und Unterhaltung des Fußbodens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflicht / Kaufhausinhaber bzw. Verbrauchermärkte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaufhausinhaber haben besondere Sorgfaltspflichten bezüglich der Unterhaltung und Auswahl des Fußbodenbelages - Jedoch Schaffung nur der allgemein zu erwartenden Sicherheit

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2617
  • MDR 1994, 988
  • VersR 1994, 1128
  • WM 1994, 2029
  • BB 1994, 1666
  • DB 1994, 2338
  • r+s 1994, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    An die Sorgfaltspflichten der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte sind sogar hinsichtlich der Auswahl und der Unterhaltung des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - VersR 1986, 765 zu einem Verbrauchermarkt).

    Daraus allein ergibt sich jedoch noch nicht, daß infolge der Feuchtigkeit bereits ein objektiv verkehrswidriger Zustand bestand, was der Klägerin zu Beweiserleichterungen bezüglich des von ihr zu erbringenden Verschuldensnachweises hätte verhelfen können (vgl. zu den Beweiserleichterungen Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

    Die Sicherungspflicht eines Kaufhausinhabers wird entscheidend auch dadurch bestimmt, daß es in der Nähe von Ein- und Ausgängen zu Gedränge kommen kann, und daß Kunden, die ihr Augenmerk auf die Auslagen und Verkaufsstände richten, nicht ständig auch auf die Bodenbeschaffenheit achten (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

    An die Sorgfaltspflichten des Betreibers eines großen Kaufhauses oder Großmarktes sind daher auch hinsichtlich der Auswahl des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Dem Berufungsgericht ist auch darin zu folgen, daß dieser Verpflichtung in der Regel genügt ist, wenn die Gewähr besteht, daß sich der Kaufhausbesucher bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann, und daß der Kaufhausinhaber nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten hat, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs, allgemein erwarten darf und muß (vgl. z.B. OLG Bamberg mit NA-Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1990 - VI ZR 95/90 - VersR 1991, 935 zu den Sicherungspflichten in einem Amtsgebäude; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 218/83 - VersR 1985, 336, 337).
  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 84/92

    Produzentenhaftung für Korrosionschäden durch säurehaltige Reinigungsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Dies war nur mit Zuhilfenahme eines Sachverständigen möglich (vgl. Senatsurteil vom 16. März 1993 - VI ZR 84/92 - VersR 1993, 764, 765).
  • OLG Bamberg, 15.12.1989 - 6 U 68/89

    Zur Verkehrssicherungspflicht in Amtsgebäuden

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Dem Berufungsgericht ist auch darin zu folgen, daß dieser Verpflichtung in der Regel genügt ist, wenn die Gewähr besteht, daß sich der Kaufhausbesucher bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann, und daß der Kaufhausinhaber nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten hat, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs, allgemein erwarten darf und muß (vgl. z.B. OLG Bamberg mit NA-Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1990 - VI ZR 95/90 - VersR 1991, 935 zu den Sicherungspflichten in einem Amtsgebäude; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 218/83 - VersR 1985, 336, 337).
  • OLG Hamm, 25.06.1979 - 13 U 61/79
    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Die Anforderungen an eine solche Organisation dürfen nämlich nicht überspannt werden (BGB-RGRK, aaO; OLG Nürnberg VersR 1967, 1083; OLG Hamm, MDR 1979, 1022).
  • OLG Nürnberg, 04.04.1967 - 3 U 113/66
    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Die Anforderungen an eine solche Organisation dürfen nämlich nicht überspannt werden (BGB-RGRK, aaO; OLG Nürnberg VersR 1967, 1083; OLG Hamm, MDR 1979, 1022).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    (1.) Die Verkehrssicherungspflicht des Beklagten erstreckt sich darauf, die Fußböden der dem Publikumsverkehr gewidmeten Räume - im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen - während der Geschäftszeiten frei von Gefahren zu halten (BGH, Urteil vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 -, NJW 1994, 2617).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 26/12

    Haftung bei Kraftfahrzeugschaden: Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflichten des

    ddd) Entgegen der Rechtsauffassung der Berufung ist die rechtliche Wertung, die es dem Betreiber von Kaufhäusern und Supermärkten vorschreibt, die Fußböden in recht kurzen Intervallen auf eventuelle Gefahren in Gestalt von Nässe oder Obst- und Gemüseresten zu untersuchen (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.1994 -VI ZR 238/93, NJW 1994, 2232; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171; OLG Schleswig, NJW-RR 1992, 796; zur Kasuistik vgl. Palandt/Sprau, aaO, § 823 Rdnr. 200), auf die vorliegende Frage nach der Kontrolldichte einer Selbstwaschanlage nicht zu übertragen.
  • OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem

    Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offenstehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 11.03.1986, VI ZR 22/85, VersR 1986.765 = NJW 1986, 2757; VersR 1988, 631 = VersR 1988, 1588; Urteil vom 05.07.1994, VI ZR 238/93, NJW 1994, 2617; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2000, 22 W 22/00, VersR 2001, 595 = juris Tz. 6).

    Für Fußböden in derartigen Räumlichkeiten gilt, dass der Belag so auszusuchen und zu unterhalten ist, dass die Tritt- und Standsicherheit des Kunden auch bei ausschließlicher Konzentration auf die in den Regalen ausgestellte Ware gewährleistet ist (Anschluss BGH, 11. März 1986, VI ZR 22/85, VersR 1986, 765 und BGH, 5. Juli 1994, VI ZR 238/93, MDR 1994, 988).(Rn.35).

    35 Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offenstehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (BGH, Urteil vom 11.03.1986 - VI ZR 22/85 - VersR 1986.765 = NJW 1986, 2757; VersR 1988, 631 = VersR 1988, 1588; Urteil vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 - NJW 1994, 2617; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2000 - 22 W 22/00 - VersR 2001, 595 = juris Tz. 6; MünchKommBGB/Wagner, 5. Auflage, § 823 Rn. 464, 482; Grote, Verkehrssicherungspflichten beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden, NJW 200, 3113 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2021 - 9 U 62/19

    Verkehrssicherungspflichten des Supermarktbetreibers: Verhinderung von Nässe im

    An die Pflichten eines Geschäftsinhabers zur Verhinderung von Nässe auf dem Fußboden sind daher grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, NJW 1994, 2617).

    (Vgl. zum Anscheinsbeweis für die Ursache eines Sturzes auf einem feuchten Fußboden BGH, NJW 1994, 2617, 2618.).

    (Vgl. zur Beweislast bei dieser Frage OLG Hamm, VersR 1983, 43; OLG Köln, VersR 1999, 861; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, VersR 2005, 420; BGH, NJW 1994, 2617.) Die zitierten Entscheidungen nehmen teilweise eine Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Geschädigten an.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens

    Er erfüllt seine Sorgfaltspflichten nur, wenn er einen Bodenbelag auswählt, der bei Feuchtigkeit und Nässe die bestmögliche Rutschfestigkeit besitzt (BGH, NJW 1994, 2617).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 21 U 201/15

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in dem Publikumsverkehr offenstehenden

    Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offen stehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (vgl. BGH, Urteil vom 5.7.1994 - VI ZR 238/93 - NJW 1994, 2617; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.4.2013, 3 U 1493/12, MDR 2013, 783, zitiert nach juris TZ 34f).

    Hieraus folgt, dass auch hinsichtlich der Auswahl des Fußbodens z.B. an den Betreiber eines großen Kaufhauses oder Großmarktes strenge Anforderungen zu stellen sind, diese also den besonderen Anforderungen und Sicherheitsstandards hinsichtlich der Rutschsicherheit wie sie nach der Verkehrssitte oder nach einschlägigen technischen (DIN-) Vorschriften für stark frequentierte Laufflächen gelten, zu entsprechen haben und nicht "besonders" glatt sein dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1994, VI ZR 238/93, NJW 1994, 2617, 2618 a.E.; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2013, 3 U 1493/12, MDR 2013, 783 zitiert nach juris Rz. 43).

  • OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10

    Verkehrssicherungspflichten bei der Reinigung der Büroräume eines Supermarktes

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es in diesem Bereich, wo sich eine Vielzahl von Kunden aufhalten können, zu Gedränge kommen kann und Kunden, die nicht ohne weiteres damit rechnen müssen, dass der Boden feucht ist und die ihr Augenmerk in der Regel auch nicht ständig auf die Bodenbeschaffenheit richten, erhöhten Gefahren ausgesetzt sind (vgl. BGH, NJW 1994, 2617, 2618).

    Feuchtigkeit als solche ist noch kein objektiv verkehrswidriger Zustand (BGH, NJW 1994, 2617, 2618; OLG Köln VersR 1977, 727).

  • OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99

    Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers für Präsentationspodest

    Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses oder Ladengeschäfts erstreckt sich darauf, dass die dem Publikumsverkehrs gewidmeten Räume während der Geschäftszeiten frei von Gefahren sind; er hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Kunde bei normalem vernünftigen Verhalten sicher in den Räumen bewegen kann und sich insbesondere keinen versteckten, unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht, d.h. solchen Gefahren, denen er auch bei Anwendung zumutbarer eigener Vorsicht nicht zuverlässig begegnen könnte (vgl. BGH VersR 74, 888 und NJW 94, 2617; OLG Nürnberg VersR 67, 1083).

    Dabei hat der Geschäftsinhaber in Rechnung zu stellen, dass im Fall eines großen Kundenandrangs die freie Sicht auf in Bodennähe befindliche Gegenstände eingeschränkt sein kann; außerdem muss er berücksichtigen, dass der Kunde üblicherweise vornehmlich nach den in Augenhöhe aufgestellten Waren Ausschau hält (vgl. BGH NJW 94, 2617; OLG Köln VersR 91, 1419).

  • OLG Nürnberg, 28.11.1995 - 3 U 1876/95

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Supermarkts

    An die Sorgfaltspflichten der Betreiber von Verbrauchermärkten sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1986, 2757 ; BGH NJW 1994, 2617 , je m.w.N.) hinsichtlich der Auswahl und Unterhaltung des Fußbodens in den Geschäftsräumen strenge Anforderungen zu stellen, und zwar insbesondere dann, wenn - wie hier - die Aufmerksamkeit des Kunden bereits durch feilgebotene oder ausgestellte Waren in Anspruch genommen wird; denn dann ist nicht mehr damit zu rechnen, daß der Kunde auf Schritt und Tritt den Fußboden im Auge behält.
  • LG München II, 02.09.2016 - 14 O 3548/15

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht

    Dieser Verpflichtung ist in der Regel genügt, wenn die Gewähr besteht, dass sich der Kaufhausbesucher bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann; der Kaufhausinhaber hat nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehr allgemein erwarten darf und muss (vgl. BGH NJW 1994, 2617 m.w.N.).

    Jedenfalls wäre - nachdem eine solche zusätzliche Matte am Aus-/Eingang zur Seite Richtung Kassenbereich hin nicht vorhanden war - ein Reinigungs- und Wischdienst erforderlich gewesen, der von Zeit zu Zeit die hereingetragene Nässe beseitigte, vgl. BGH NJW 1994, 2617.

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2020 - 1 U 81/18

    1. § 108 SGB VII räumt den Stellen, die für die Beurteilung sozialrechtlicher

  • LG Bonn, 16.09.2011 - 10 O 40/11

    Erfüllen der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf

  • OLG Köln, 29.03.2022 - 12 U 152/22

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten in einem Selbstbedienungs-Discounter

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Einkaufscenters - hier:

  • OLG Celle, 03.12.2003 - 9 U 109/03

    Allgemeine Verkehrssicherungspflicht gegen Absturzrisiko von offenem Podium;

  • OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22

    Verkehrssicherungspflicht bei Nassreinigung eines Fliesenfußbodens in einem

  • LG Bonn, 26.08.2011 - 10 O 40/11

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei regelmäßiger Kontrolle und Reinigung

  • OLG Zweibrücken, 08.11.1995 - 1 U 64/94

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Parkettbodens in einer

  • OLG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 U 29/97

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für einen Gehweg

  • OLG München, 11.02.2009 - 20 U 3687/08
  • LG Coburg, 17.01.2001 - 13 O 541/00

    Sturz über Podest im Möbelhaus! Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1043
BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93 (https://dejure.org/1994,1043)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1994 - VI ZR 65/93 (https://dejure.org/1994,1043)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - VI ZR 65/93 (https://dejure.org/1994,1043)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Chefarzt der Kinderklinik - Anschaffung von Wärmflaschen - Regelmäßige Überprüfung - Schnelle Aussonderung - Verletzung der Organisationspflicht - Beweislastumkehr

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Sorgfaltspflicht bei Verwendung von Gummiwärmflaschen in Inkubatoren

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Medizinproduktehaftung - Straf- und zivilrechtliche Haftung der Anwender und Betreiber von Medizinprodukten - Teil 3

  • opus-bayern.de PDF, S. 159 (Dissertation mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Beweisvereitelung im Zivilprozess // Keine Beweisvereitelung, wenn keine Pflichtverletzung vorliegt (Daniela Fröhlich)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1594
  • MDR 1994, 451
  • VersR 1994, 562
  • r+s 1994, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93
    Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Risiken handelt, die vom Arzt bzw. Krankenhaus und dem dort tätigen Personal voll beherrscht werden können (vgl. zuletzt ausführlich Senatsurteil vom 18. Dezember 1990 - VI ZR 169/90 - VersR 1991, 310 = AHRS 6338/1).
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93
    d) Aus dem gleichen Grunde ist auch die vom erkennenden Senat für den Produkthaftpflichtprozeß entwickelte Beweislastumkehr für den Beweis, daß der Produktfehler im Bereich des Herstellers entstanden ist (BGHZ 104, 323, 333 ff; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - VI ZR 24/92 - VersR 1993, 36 und Senatsbeschluß vom 16. März 1993 - VI ZR 139/92 - VersR 1993, 845), hier nicht entsprechend anzuwenden.
  • BGH, 24.06.1975 - VI ZR 72/74

    Arzthaftung - Tubushernie - Narkosezwischenfall - Intubationsnarkose -

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93
    Eine solche Beweislastumkehr ist zwar in entsprechender Anwendung des § 444 ZPO auch möglich bei nur fahrlässiger Beweisvereitelung (Senatsurteil vom 24. Juni 1975 - VI ZR 72/74 - VersR 1975, 952, 954; BGH, Urteile vom 28. September 1970 - VIII ZR 166/68 - LM § 433 BGB Nr. 36 und vom 15. November 1984 - IX ZR 157/83 - ZIP 1985, 312, 314 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93
    Eine Beweislastumkehr für die Kausalität ist in der Rechtsprechung des erkennenden Senats zwar anerkannt, wenn der Arzt es unterlassen hat, bei Patienten Befunde zu erheben, deren Sicherung medizinisch geboten gewesen wäre (vgl. Senatsurteil BGHZ 99, 391 [BGH 03.02.1987 - VI ZR 56/86] und zuletzt Senatsurteil vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 67/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93
    Insoweit kann dem behandelnden Arzt bzw. dem Krankenhausträger zwar die Beweislast dafür auferlegt sein, daß er seine Organisationspflichten erfüllt hat (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/83 - Lagerung auf Operationstisch - VersR 1984, 386, 387 = AHRS 6330/3).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93
    d) Aus dem gleichen Grunde ist auch die vom erkennenden Senat für den Produkthaftpflichtprozeß entwickelte Beweislastumkehr für den Beweis, daß der Produktfehler im Bereich des Herstellers entstanden ist (BGHZ 104, 323, 333 ff; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - VI ZR 24/92 - VersR 1993, 36 und Senatsbeschluß vom 16. März 1993 - VI ZR 139/92 - VersR 1993, 845), hier nicht entsprechend anzuwenden.
  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93
    Dem Erstbeklagten fällt jedoch kein grober ärztlicher Organisationsfehler zur Last, also ein Fehler, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich ist (zu dem Begriff vgl. Senatsurteil vom 26. November 1991 - VI ZR 389/90 - VersR 1992, 238, 239).
  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93
    Eine solche Beweislastumkehr ist zwar in entsprechender Anwendung des § 444 ZPO auch möglich bei nur fahrlässiger Beweisvereitelung (Senatsurteil vom 24. Juni 1975 - VI ZR 72/74 - VersR 1975, 952, 954; BGH, Urteile vom 28. September 1970 - VIII ZR 166/68 - LM § 433 BGB Nr. 36 und vom 15. November 1984 - IX ZR 157/83 - ZIP 1985, 312, 314 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 320/88

    Schadensersatzpflicht des Laborarztes wegen fehlerhafter Ermittlung des

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93
    Sie steht unter der Voraussetzung, daß der Mangel des Produkts durch die dem Hersteller gerade deshalb besonders aufgegebene Statussicherung typischerweise in seinem Bereich aufgedeckt und beseitigt werden kann und damit seiner Sphäre zuzurechnen ist (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1989 - VI ZR 320/88 - VersR 1989, 1051, 1052 = AHRS 6330/5).
  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69

    Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen -

    Auszug aus BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93
    Das kann der Fall sein bei groben Behandlungs- und auch Organisationsfehlern (vgl. Senatsurteil vom 10. November 1970 - VI ZR 83/69 - VersR 1971, 227 = AHRS 6575/3 und OLG Düsseldorf mit NA-Beschluß des Senats vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 27/86 - VersR 1987, 489, 491 = AHRS 6575/7).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 67/93

    Würdigung von medizinischen Sachverständigengutachten in Arzthaftungsverfahren;

  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 139/92

    Befundsicherungspflicht des Produzenten bei Gefährdung durch berstende

  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 129/73

    Schuldhafte Verletzung eines Anwaltsvertrages - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 28.09.1970 - VIII ZR 166/68

    Haftung des Herstellers für Konstruktionsfehler

  • OLG Düsseldorf, 30.12.1985 - 8 U 198/84
  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn jemand einen Gegenstand vernichtet oder vernichten läßt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß jenem eine Beweisfunktion zukommen kann, oder er dem Gegner auf sonstige Weise die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht (BGH, Urt. v. 15. November 1984 - IX ZR 157/83, ZIP 1985, 312, 314; v. 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93, NJW 1994, 1594, 1595).

    Wer entgegen einer ihm obliegenden Rechtspflicht dem Gegner die Benutzung von zur Beweisführung benötigten Unterlagen schuldhaft unmöglich macht, darf im Rechtsstreit aus einem solchen Verhalten keine beweisrechtlichen Vorteile ziehen (BGH, Urt. v. 15. November 1984, aaO; v. 1. Februar 1994, aaO).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00

    Beweisvereitelung bei bewußt vielfältiger und variationsreicher Gestaltung der

    Der subjektive Tatbestand der Beweisvereitelung verlangt einen doppelten Schuldvorwurf: Das Verschulden muß sich sowohl auf die Zerstörung bzw. Entziehung des Beweisobjekts als auch auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder künftigen Prozeß nachteilig zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 24. Juni 1975 - VI ZR 72/74, VersR 1975, 952, 954; BGH, Urteil vom 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93, NJW 1994, 1594, 1595; Musielak/Foerste, ZPO 3. Aufl. § 286 Rdn. 65; MünchKomm/Prütting, ZPO 2. Aufl. § 286 Rdn. 81; Baumgärtel, Festschrift W. Kralik S. 63, 70).
  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 190/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Geburtshilfe, Belegarzt,

    Indessen können Beweiserleichterungen für den Kausalitätsbeweis nicht nur bei groben Behandlungsfehlern, sondern in gleicher Weise bei Organisationsfehlern in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93 - VersR 1994, 562 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5288
OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91 (https://dejure.org/1992,5288)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.1992 - 3 U 146/91 (https://dejure.org/1992,5288)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 3 U 146/91 (https://dejure.org/1992,5288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 254 Abs 2 BGB, § 843 BGB, § 844 BGB, § 87a Abs 2 BGB
    Nachprüfbarkeit der unfallbedingten Dienstunfähigkeit eines Beamten im Schadenersatzprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstunfähigkeit durch Unfall; Vorzeitige Versetzung in Ruhestand; Objektive Rechtfertigung; Gerichtliche Nachprüfung; Schadenminderungspflicht; Einsatz restlicher Arbeitskraft; Ruhegeld; Schadenersatzanspruch; Unterlassen einer Operation

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 843, 844, 254 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 471
  • r+s 1994, 377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81

    Schadensminderungspflicht eines wegen eines fremdverschuldeten Unfalls in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91
    Dies bedeutet, dass der Geschädigte aus dem Anspruch gegen den Schädiger zwar zunächst seinen Restschaden decken darf, nicht aber darf er auf Kosten des Dienstherrn mehr erhalten als ihm insgesamt zusteht (BGH VersR 83, 488).

    Ein Verstoß gegen § 254 Abs. 2 BGB liegt nämlich grundsätzlich auch dann vor, wenn der Kläger sich nicht ausreichend bemüht hat, seine restliche Arbeitskraft in angemessener und zumutbarer Weise anderweitig einzusetzen (BGH VersR 79, 424f; VersR 83, 488f, VersR 87, 739 ff).

  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91
    Ein Verstoß gegen § 254 Abs. 2 BGB liegt nämlich grundsätzlich auch dann vor, wenn der Kläger sich nicht ausreichend bemüht hat, seine restliche Arbeitskraft in angemessener und zumutbarer Weise anderweitig einzusetzen (BGH VersR 79, 424f; VersR 83, 488f, VersR 87, 739 ff).
  • BGH, 18.02.1969 - VI ZR 2/68

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Dienstunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91
    Von Fällen reiner Willkür abgesehen, kann vom Ersatzpflichtigen nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen sachlich nicht geboten gewesen (BGH VersR 69, 538f).
  • BGH, 13.06.1972 - VI ZR 83/71

    Anforderungen an die Schadensminderungspflicht - Vorliegen von Fahrlässigkeit bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91
    (Auch der Schädiger hat keine Möglichkeit, die Pensionierung überprüfen zu lassen, denn nur der Beamte ist in seinen Rechten verletzt. Die Frage, ob der Dienstherr, als er sich zur Pensionierung entschloss, seine Fürsorgepflicht verletzte, stellt sich nur im Verhältnis Dienstherr und Beamter, s. BGH VersR 72, 975 ff).
  • OLG München, 29.04.2011 - 10 U 4208/10

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anspruch des Geschädigten auf

    a) Ist die Versetzung in den Ruhestand ausschließlich wegen des gesundheitlichen Zustandes des Beamten ausgesprochen worden, der sich aus dem erlittenen Verkehrsunfall entwickelt hat, so endet damit die Nachprüfbarkeit des Verwaltungsakts durch die ordentlichen Gerichte; es kann nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (BGH in stRspr. seit VersR 1959, 132 [134], z.B. VersR 1961, 595 [596] und 638 [639]; 1967, 953 [954]; 1969, 75 [76] und 538; 1972, 975; 1983, 488; OLG Frankfurt a.M. NZV 1993, 471 [472] = VRS 86 [1994] 17 [19]; OLG Bamberg OLGR 1998, 231; KG KGR 1998, 416 [418]; OLG Karlsruhe VersR 1998, 1115 [1116] und OLGR 1998, 431 [432]).
  • OLG München, 22.12.2017 - 10 U 2850/16

    Haftung von Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung bei Vorliegen eines

    Auch ein in den Ruhestand versetzter Beamter ist im Regelfall nicht verpflichtet, im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Entscheidung des Dienstherrn verwaltungsgerichtlich zu überprüfen (BGH NJW 1984, 354; Senat, Urt. v. 29.04.2011 - 10 U 4208/10 [juris, dort Rz. 17]; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22]; KG NVwZ-RR 2002, 450).

    Deswegen kann ein Verstoß gegen § 254 II 1, 3. Var. BGB nicht damit begründet werden, dass der Beamte seine Pensionierung nicht mit Rechtsbehelfen angegriffen habe (BGH NJW 2010, 927 [929]; OLG Frankfurt NZV 1993, 471 [472]; OLG Bamberg, Urt. v.16.02.1998 - 4 U 72/97 [juris]; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 23]).

    Ein Ausnahmefall, etwa der Willkür oder "reinen" Willkür (BGH NJW 1984, 354; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; KG NVwZ-RR 2002, 450; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22, 23]; v. 30.05.2007 - 14 U 277/01 [juris, dort Rz. 74, 75]) ist im Streitfall weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 99/06

    Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens nach vorzeitiger Zurruhesetzung

    Nur wenn ohnehin alsbald oder später mit Gewissheit aus anderen Gründen eine vorzeitige Versetzung des Beamten in den Ruhestand erfolgt wäre, geht die Zurruhesetzung nicht mehr zu Lasten des Schädigers (vgl. BGH, VersR 1969, 538; OLG Koblenz, VersR 1997, 1289; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 1115 - die dagegen eingelegte Revision hat der BGH nicht angenommen; OLG Frankfurt, r + s 1994, 377).

    Erst ein darüber hinaus erzielbarer Verdienst könnte den Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger mindern (BGH, VersR 1983, 488; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 1115 - die dagegen eingelegte Revision hat der BGH nicht angenommen ; OLG Frankfurt, r + s 1994, 377; Pardey, Berechnung von Personenschäden, 3. Aufl., Rn. 949 a. E.; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 8. Aufl., Rn. 746).

  • OLG München, 11.09.2015 - 10 U 4282/14

    Erwerbsschaden einer Beamtin nach einem Verkehrsunfall

    Ist die Versetzung in den Ruhestand wie hier ausschließlich wegen des gesundheitlichen Zustandes des Beamten ausgesprochen worden, der sich aus dem erlittenen Verkehrsunfall entwickelt hat, so endet damit die Nachprüfbarkeit des Verwaltungsakts durch die ordentlichen Gerichte; es kann nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (BGH in st. Rspr.. seit VersR 1959, 132 [134], z. B. VersR 1961, 595 [596] und 638 [639]; 1967, 953 [954]; 1969, 75 [76] und 538; 1972, 975; 1983, 488; OLG Frankfurt a.M. NZV 1993, 471 [472] = VRS 86 [1994] 17 [19]; OLG Bamberg OLGR 1998, 231; KG KGR 1998, 416 [418]; OLG Karlsruhe VersR 1998, 1115 [1116] und OLGR 1998, 431 [432]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.03.1994 - 6 U 178/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6485
OLG Hamm, 07.03.1994 - 6 U 178/93 (https://dejure.org/1994,6485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.1994 - 6 U 178/93 (https://dejure.org/1994,6485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 1994 - 6 U 178/93 (https://dejure.org/1994,6485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Probefahrt; Startversuch; Verletzung; Halterhaftung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG §§ 7 8a
    Halterhaftung bei Verletzung eines Dritten infolge Startversuchs bei einem Krad

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 154
  • r+s 1994, 377
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 U 38/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines abbiegenden PKW mit einem die Einmündung

    Gleichwohl räumt diese Vorschrift auch außerhalb förmlicher, gemäß § 26 StVO gekennzeichneter Fußgängerüberwege generell dem Fußgänger eine vorrangähnliche Stellung ein, indem sie vom Fahrzeugführer besondere Rücksichtnahme auf ihn und notfalls sogar ein Warten verlangt; so z. B. OLG Hamm (6. ZS) in OLGR 1994, 197.
  • OLG Hamm, 20.03.2002 - 13 U 229/01

    Haftungsprivilegierung im Rahmen einer Probefahrt

    Dies ergibt sich schon aus § 8 2. Alt StVG und nicht erst aus § 8 a StVG (a M OLG Hamm MDR 95, 154).
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